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Newsletter: Februar 2023

Last Call Studienpreis 2023:
Bewerbungen noch bis 15. März möglich

Noch bis zum 15. März 2023 ist der Bundesverband der Fernstudienanbieter auf der Suche nach zukunftsweisenden und innovativen Projekten und Angeboten der Branche, um diese mit dem Studienpreis 2023 zu prämieren. Gesucht werden das "Studienangebot des Jahres" und die "Fernstudienprojekte des Jahres". Im April tagt dann die Studienpreis-Jury und wählt die GewinnerInnen. Die Auszeichnungen werden am 25. Mai 2023 auf der LEARNTEC  – Europas größter Veranstaltung für digitale Bildung – in Karlsruhe verliehen.

Sie haben sich noch nicht beworben? Bieten aber auch Projekte und Konzepte, die eine besondere Serviceorientierung für DistancE-Learning-Angebote für verschiedene Zielgruppen aufweisen und damit einen deutlichen Schritt über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen oder einen innovativen Charakter aufweisen? Dann verpassen Sie nicht die Deadline für das "Fernstudienprojekt des Jahres".

Auch das "Studienangebot des Jahres" wird gesucht! In dieser Kategorie können Fernstudiengänge und Fernkurse eingereicht werden, die entweder einzigartig im Hinblick auf die Zielgruppe oder innovativ im Sinne der Didaktik oder Methodik sind oder andere besondere Alleinstellungsmerkmale besitzen.

Alle Informationen zum Studienpreis, die GewinnerInnen der Vorjahre, die Teilnahmebedinngungen und vor allem die Bewerbungs-Formulare finden Sie auf www.studienpreis.org.

Im Rahmen des Verbandsaktionsjahres zur Fachkräftesicherung und -gewinnung vergibt die Jury in diesem Jahr auch einen Sonderpreis für ein Fernstudienprojekt, das speziell Lösungsansätze gegen den Fachkräftemangel bietet. Dies können Weiterbildungsangebote sein, die sich explizit an QuereinsteigerInnen richten oder besonders barrierefrei sind. Auch das Angebot einer mehrsprachigen Studienberatung oder die Entwicklung mehrsprachiger WBTs sind Beispiele, die mit dem Sonderpreis ausgezeichnet werden könnten. Einreichungen für den Sonderpreis werden ausschließlich über das Bewerbungsformular für Fernstudienprojekte entgegengekommen.

Alle Einreichungen, die den Teilnahmebedingungen entsprechen, erhalten nach Prüfung der Bewerbung das Nominierungssiegel des Studienpreises zugesandt und können somit auf Besonderheiten ihres Angebotes aufmerksam machen!

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Verband lädt zum Mitgliederstammtisch ein

Jeden zweiten Monat lädt der Verband seine Mitglieder zu einem digitalen Stammtisch in der Mittagspause ein. Anfang März ist es wieder soweit!

Zu diesem Termin haben die Mitglieder nicht nur die Möglichkeit, sich virtuell zu aktuellen Themen auszutauschen und zu netzwerken, sondern es erwartet sie dieses Mal auch wieder die Vorstellung eines Verbandsmitgliedes der Dienstleistungsgruppe. Fabio Astuni, Key Account Manager im FernstudiumCheck-Team der OAK - Online Akademie GmbH, freut sich auf den Austausch mit den Mitgliedern. Im Gepäck hat er die "FernstudiumCheck Insights: Veröffentlichungen bisher unbekannter Daten, die kein Institut verpassen sollte". Was dahinter steckt:
Wie ticken die eigentlich so, die Fernstudis in Deutschland, und nach welchen Top-3-Kriterien suchen sie sich wirklich den richtigen Anbieter aus? FernstudiumCheck hat der Zielgruppe einmal tief in den Kopf geschaut und lüftet beim nächsten digitalen Stammtisch die zehn wichtigsten Erkenntnisse, um zum feinfühligen Studi-Flüsterer zu werden. Wer dachte, mehr Gehalt wäre der Hauptgrund für ein Fernstudium, den wird die Wahrheit überraschen. Und nicht zuletzt gibt es endlich eine Antwort auf die klassische Frage: Fernstudium = Beziehungskiller – ja oder nein?

Der nächste digitale Stammtisch findet am 08. März 023 von 13 bis 13:30 Uhr über wonder.me statt und ist exklusiv den Mitgliedern des Verbandes vorbehalten!

Möchten auch Sie Mitglied werden und von unserem starken Netzwerk profitieren? Dann melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle (geschaeftsstelle@fernstudienanbieter.de, 030-767 586 970) und wir informieren Sie gern über alle Konditionen einer Mitgliedschaftt für Ihr Unternehmen. Weitere Informationen finden Sie auch hier: www.fernstudienanbieter.de 

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Webinarreihe für Verbandsmitglieder:
VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen

Regelmäßig lädt der Verband seine Mitglieder zu kostenfreien Webinaren und Online-Veranstaltungen ein, um über aktuelle Themen und Trends der Branche zu berichten. In 2023 veranstaltet der Verband zusammen mit Torsten Fell vom Institute for Immersive Learning gleich eine mehrteilige Webinarreihe zum Thema "VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen".

Themen und Termine:

Eine kostenfreie Teilnahme an den Veranstaltungen ist exklusiv Mitgliedern des Verbandes vorbehalten.

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Rückblick Fernstudientag 2023:
Gut gefüllter Veranstaltungskalender

Über 170 Veranstaltungen und Aktionen von mehr als 60 Unternehmen und Hochschulen füllten in diesem Jahr den Kalender des 18. Bundesweiten Fernstudientag am 26. Januar 2023. 

In der Auftaktveranstaltung zum Aktionstag am Vorabend gab der Verband
zusammen mit Sponsoren und Verbandsmitglieder einen Einblick in viele Themen der Studienberatung. Eine Aufzeichnung dieser Online-Info-Veranstaltung finden Sie auf der Fernstudientags-Seite.


Und der Fernstudientag schaffte es in diesem Jahr auch in die Sendung „Campus & Karriere“ des Deutschlandfunks. In einem Kurzinterview gibt Geschäftsführerin Katja Borns-Löhn u.a. Antworten auf die Frage, für wen sich ein Fernstudium eignet, bevor auf die Veranstaltungsvielfalt des Aktionstages hingewiesen wird. Hören Sie doch mal rein!

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Veranstaltungsankündigung:
Bildungsgipfel 2023 - Chance Bildung

 

Neue Wege beschreiten, mehr Zusammenarbeit: Am 14. und 15. März diskutieren Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf dem Bildungsgipfel über die Herausforderungen im Bildungssystem.

Die Ergebnisse der jüngsten Untersuchungen zum Kompetenzstand von Kindern und Jugendlichen sind alarmierend. Der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg ist nach wie vor zu hoch. Das will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nicht hinnehmen, sondern müssen das Aufstiegsversprechen in der Bildung erneuern. Hierfür müssen wir uns auch trauen, neue Wege zu beschreiten, alte Pfade zu verlassen und eine neue Kultur der Zusammenarbeit zu etablieren. Denn nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung sei die Entwicklung zu einer echten Wissensgesellschaft, die uns auch zukünftig befähigt, in Freiheit, Demokratie und Wohlstand zu leben, möglich.

Hierfür werden Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Länder und Kommunen, der Wissenschaft und Zivilgesellschaft am 14. und 15. März 2023 auf dem Bildungsgipfel 2023, wie im Koalitionsvertrag beabsichtigt, über die aktuellen Herausforderungen des deutschen Bildungssystems diskutieren. Der Bildungsgipfel 2023 kann hierbei als Auftakt für die Erneuerung des Aufstiegsversprechens und einer neuen Kultur der Zusammenarbeit gesehen werden. Insbesondere mit den Erkenntnissen der Bildungsforschung, die auf der parallel stattfindenden Bildungsforschungstagung 2023 diskutiert werden, können die Voraussetzungen und Möglichkeiten von chancengerechten Bildungsprozessen im institutionellen und gesellschaftlichen Kontext gemeinsam und substantiell verbessert werden.

Der Bildungsgipfel 2023 findet als Präsenzveranstaltung statt, wird aber auch als Livestream verfolgbar sein.

Hier finden Sie das Programm und eine Anmeldemöglichkeit für den Livestream.

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Vorstellung der KCE-JobTrend Studie

In der Eventreihe Klett Professional Experten-Forum kommen regelmäßig Experten aus verschiedenen Branchen zu zukunftsweisenden Themen zusammen und ordnen diese für Sie in einen arbeitsrelevanten Kontext ein. 

Prof. Dr. Stefan Kayser referiert in der nächsten Ausgabe zur am 1. März 2023 erscheinenden KCE-JobTrends-Studie, die sich mit branchen- und kompetenzspezifischen Entwicklungen von Stellenangeboten und Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt der letzten zwei Jahre beschäftigt. In einer Online-Veranstaltung präsentiert er die zentralen Ergebnisse und liefert vielschichtige Orientierungshilfen.

Termin: 28. Februar 2023, 15:00 - 16:00 Uhr

Anmeldungen sind über diesen Link kostenfrei möglich: Jetzt für Teilnahme registrieren!

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Weiterbildung bei Berufstätigen:
Viel Motivation, wenig Aktion

  • Für fast 9 von 10 Befragte ist kontinuierliche Weiterbildung der wichtigste Faktor für eine erfolgreiche Karriere, nur gut ein Viertel bilden sich aber tatsächlich weiter.

  • Die wichtigsten Motivationsgründe für diejenigen, die derzeit an einer Weiterbildung teilnehmen, sich angemeldet haben oder interessiert sind, sind persönliche Weiterentwicklung, höheres Gehalt und eine höhere berufliche Position.

  • Das Bildungsangebot ist für die Befragten motivierend, wenn das Gelernte unmittelbar angewendet werden kann und auf persönliche Ziele einzahlt. 

Die aktuelle Studie der IU Internationalen Hochschule (IU) „Lebenslang Lernen. Das motiviert, das hemmt.“ zeigt: 88,7 Prozent der Befragten halten kontinuierliche Weiterbildung zwar für entscheidend, um eine langfristig erfolgreiche Karriere im Beruf einschlagen zu können, doch die gelebte Praxis sieht anders aus: Nur 13,9 Prozent absolvieren derzeit tatsächlich eine Weiterbildung, 14,3 Prozent haben sich für eine Weiterbildung angemeldet, die noch nicht gestartet ist. Und dies, obwohl 86,3 Prozent der Befragten davon ausgehen, dass persönliche kontinuierliche Weiterbildung in den nächsten Jahren noch deutlich wichtiger werden wird.

Jüngere ArbeitnehmerInnen sind motivierter als ältere.

Dabei ist die Motivation für Weiterbildungen groß: 88,2 Prozent aller Befragten sind motiviert, eine durch den/die Arbeitgeber/in genehmigte Weiterbildung zu absolvieren. Bei persönlichen, das heißt privat finanzierten, Weiterbildungen ist die Einschätzung der eigenen Motivation mit 77,4 Prozent der Befragten ebenfalls stark ausgeprägt. Auffallend ist: Jüngere ArbeitnehmerInnen zeigen eine höhere Motivation als ältere. Vor allem die Befragten bis 29 Jahre streben nach neuem Wissen – durch eine persönliche (83,6 Prozent) oder eine durch den/die Arbeitgeber/iin genehmigte Weiterbildung (90,6 Prozent). Von den über 50-Jährigen sind nur noch 66,7 Prozent bzw. 77,6 Prozent motiviert – jeweils über 10 Prozentpunkte weniger als über alle Altersgruppen hinweg.

Diejenigen, die derzeit an einer Weiterbildung teilnehmen, sich angemeldet haben oder interessiert sind, nennen vor allem die persönliche Weiterentwicklung (66 Prozent), daneben den Wunsch nach einem höheren Gehalt (43 Prozent) und das Ziel, eine höhere berufliche Position zu erreichen (42,6 Prozent) als Gründe für eine Weiterbildung.

Weiterbildung? Einfach nicht darüber nachgedacht.

Obwohl die Motivation hoch ist, sieht es in der Praxis ganz anders aus: 71,8 Prozent der Befragten nehmen weder an Weiterbildungen teil, noch haben sie sich dafür angemeldet. Darunter befinden sich 40,8 Prozent, die gar keine Weiterbildungsmaßnahmen geplant haben; 12,5 Prozent, die grundsätzlich Interesse bekunden, aber durch andere Gründe wie fehlende Zeit oder hohe Weiterbildungskosten an einer Teilnahme gehindert werden; und 18,5 Prozent, die sich nach eigenen Aussagen zwar informiert, aber bisher nicht angemeldet haben.

Diese Gruppe derjenigen, die derzeit keine Weiterbildung plant, nennt als wesentliche Gründe für das fehlende Engagement vor allem, dass der/die Arbeitgeber/in keine beruflichen Weiterbildungen anbiete (27,1 Prozent), dass man selbst bereits über alle notwendigen Kenntnisse verfüge (21,2 Prozent), dass keine Zeit für Weiterbildungen zur Verfügung stehe (20,4 Prozent) und, dass man bisher einfach nicht darüber nachgedacht habe (20 Prozent).

Dr. Mario Herrmann, Professor für Psychologie und Soziale Arbeit an der IU, sieht hier Handlungsbedarf bei den ArbeitgeberInnen: „Berufstätige können von ihrer/ihrem Arbeitgeber/in für eine Weiterbildung motiviert und unterstützt werden, indem der finanzielle und zeitliche Aufwand für den/die Arbeitnehmer/in minimiert und ein möglichst zeitnaher Nutzen in Aussicht gestellt wird.“

Die Ergebnisse der Befragung decken das: Diejenigen, die derzeit keine Weiterbildung absolvieren, nennen als potenzielle Motivationsfaktoren vornehmlich das Gehalt (59,9 Prozent) und die Kostenübernahme der beruflichen Weiterbildung durch den/die Arbeitgeber/in (40,9 Prozent). Für 33,7 Prozent wäre es außerdem wichtig, die Weiterbildung während der Arbeitszeit absolvieren zu können.

Konkret, praxisnah und lukrativ: Erwartungen an Bildungsmaßnahmen

Damit eine Weiterbildung motiviert und Spaß macht, wünschen sich 55,3 Prozent, dass sie gelernte Inhalte sofort in der Berufspraxis anwenden können. Dabei sollte das Gelernte auch im Einklang mit den persönlichen Zielen stehen – das gibt mit 50,7 Prozent etwas mehr als die Hälfte der Befragten an. Und für 34,6 Prozent ist es motivierend, wenn die Lerninhalte flexibel an das eigene Tempo und die zeitliche Verfügbarkeit anpassbar sind.

„Berufstätige wollen die neu erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten unmittelbar in der eigenen Arbeit anwenden können. Eine starke Praxisorientierung des Angebots ist also unabdingbar. Aber auch ein hohes Maß an Flexibilität der Weiterbildung ist wichtig, um die Vereinbarkeit mit Beruf, Familie und Freizeit zu gewährleisten und Handlungsspielräume in Form eines selbstbestimmten Lernens zu ermöglichen“, fasst Herrmann zusammen.

ÜBER DIE STUDIE

Im Rahmen der Studie „Lebenslang Lernen. Das motiviert, das hemmt.“ wurden 955 ArbeitnehmerInnen in Deutschland befragt. Das Geschlechterverhältnis betrug 50,6 Prozent Frauen und 49,4 Prozent Männer. 20,5 Prozent der Befragten waren zum Zeitpunkt der Befragung bis 24 Jahre alt, 19,7 Prozent 25 bis 29 Jahre, 20,3 Prozent 30 bis 39 Jahre, 19,3 Prozent 40 bis 49 Jahre, 14,2 Prozent 50 bis 59 Jahre und 6,0 Prozent älter als 59 Jahre.

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Studie zeigt: Betriebe kennen Förderprogramme für Weiterbildung nicht

 

Mit dem Qualifizierungschancengesetz und dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ stehen Betrieben verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung für ihre Beschäftigten zur Verfügung. Bislang werden diese aber eher wenig in Anspruch genommen. In einem qualitativen IAB-Forschungsprojekt wurden Betriebe sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zu möglichen Gründen befragt. Dabei zeigt sich: Insbesondere eine bessere Information der Betriebe und der Abbau administrativer Hürden könnten die Inanspruchnahme steigern.

Angesichts des Wandels der Arbeitswelt gewinnt die berufliche Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Während im Zuge der digitalen und ökologischen Transformation manche Tätigkeiten wegfallen, kommen andere neu hinzu. In manchen Wirtschaftszweigen werden Arbeitsplätze ab-, in anderen aufgebaut. Doch auch bei den bestehenden Arbeitsplätzen kommt es zu mehr oder weniger grundlegenden Änderungen der Tätigkeitsinhalte. Der Strukturwandel lässt sich nur bewältigen, wenn Betriebe und Beschäftigte intensiv in berufliche Weiterbildung investieren.

Die Möglichkeiten der geförderten beruflichen Weiterbildung wurden deutlich ausgebaut

Um die Teilhabe an Weiterbildung insbesondere von benachteiligten Gruppen zu fördern, wurde im Jahr 2006 das Sonderprogramm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ins Leben gerufen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sowie dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) wurde das Förderinstrumentarium im Januar 2019 beziehungsweise im Oktober 2020 erweitert und WeGebAU abgelöst. Seitdem bestehen bei der Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten keine Beschränkungen mehr hinsichtlich Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße.

Mit den Gesetzesänderungen soll insbesondere die Weiterbildung von Beschäftigten mit Tätigkeiten gefördert werden, die aufgrund des (technologischen) Strukturwandels ersetzt werden können. Ein weiteres Hauptaugenmerk liegt auf der Begrenzung beruflicher Engpässe. Es geht also um Weiterbildungsinhalte für solche Berufe, in denen offene Stellen schwer zu besetzen sind. Zentraler Ansprechpartner für die Förderung ist in allen Fällen der Betrieb.

Die Agenturen für Arbeit erstatten den Betrieben insbesondere Kosten für Lehrgänge und leisten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten. Je nach Qualifikation, Alter und gegebenenfalls dem Grad der Schwerbehinderung der Beschäftigten und der Größe des Betriebs können die Agenturen einen unterschiedlich hohen Anteil dieser Kosten übernehmen – bis hin zur kompletten Kostenerstattung.

Viele Betriebe nutzen die Förderprogramme nicht

Wie Anton Klaus und andere im IAB-Kurzbericht 24/2020 deutlich machen, hat die Ausweitung der Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenqualifizierung allerdings keine nennenswerten Änderungen bei der Zahl oder der Zusammensetzung der Teilnehmenden mit sich gebracht.

Auf Basis einer Betriebsbefragung des IAB zeigen Thomas Kruppe, Julia Lang und Ute Leber in einem Beitrag für das IAB-Forum aus dem Jahr 2021, dass viele Betriebe das Förderinstrumentarium der Agenturen für Arbeit gar nicht kennen. Sind die entsprechenden Förderprogramme und Weiterbildungsangebote bekannt, so sind es dieser Studie zufolge vor allem die mangelnde Passung von Weiterbildungsbedarfen und -angeboten, aber auch der administrative Aufwand, die viele Unternehmen von einer Inanspruchnahme abhalten.

Geförderte Weiterbildung kann den Betrieben aber helfen, ihr Personal so zu qualifizieren, dass sie den notwendigen Strukturwandel besser und mit geringeren Kosten bewältigen können. Auch die Beschäftigten selbst können von geförderter Weiterbildung profitieren. So belegen Studien von Christine Dauth aus dem Jahr 2020 sowie von Christine Dauth und Ott Toomet aus dem Jahr 2016, dass das Programm WeGebAU die Beschäftigungssicherheit und die Einkommen der Teilnehmenden zumindest moderat verbessert hat. Vor allem ältere Beschäftigte, Beschäftigte in Teilzeit und diejenigen Beschäftigten, die an längeren Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, profitieren davon.

Experteninterviews geben Aufschluss über Gründe für die geringe Nutzung

Einen vertieften Einblick in die Hürden für die Inanspruchnahme von geförderter Weiterbildung von Beschäftigten bietet ein qualitatives Forschungsprojekt des IAB. Dafür wurden von April bis September 2021 20 Expertinnen und Experten leitfadengestützt interviewt. Konkret waren zehn ausgewählte Betriebe unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit einbezogen. Die dort telefonisch Befragten hatten überwiegend leitende Funktionen im Personalbereich oder in der Geschäftsführung inne.

Ebenso befragt wurden zehn Personen aus Organisationseinheiten der Arbeitgeber-Services (AG-S) in zehn Agenturen für Arbeit, die für die Beratung und Unterstützung der Betriebe zuständig sind und über die Anträge auf Weiterbildungsförderung entscheiden. Bei den dort Interviewten handelte es sich um drei Teamleitungen und sieben Fachkräfte. Die Teams von zwei Teamleitungen waren auf das Thema der Beschäftigtenqualifizierung spezialisiert. Von den interviewten Fachkräften waren drei darauf spezialisiert, in ihrem Agenturbezirk Unternehmen zur Beschäftigtenqualifizierung zu beraten. Insofern berichteten die Interviewten auf Basis eines reichen Erfahrungsschatzes. Die in diesen Interviews geschilderten Erfahrungen und Perspektiven aus der Praxis werden nachfolgend zusammengefasst.

Bekanntheitsgrad der Weiterbildungsförderung ist gering

Interviewte aus dem AG-S sowie den Betrieben beschreiben zunächst die mangelnde Bekanntheit der Fördermöglichkeiten als Problem. Dies sei der maßgebliche Grund für die bislang eher geringe Nutzung. Dabei ist das Missverständnis verbreitet, dass sich die Förderung der Arbeitsagenturen ausschließlich auf Arbeitslose und nicht auch auf Beschäftigte bezieht. So besteht gerade bei kleineren und mittleren Betrieben oftmals nur unzureichendes Wissen um die Fördermöglichkeiten. Die Betriebe scheinen die Fördermöglichkeiten eher zu kennen, wenn sie (regelmäßig) Kontakt mit dem AG-S haben.

Auf die Frage, wie der Informationsstand verbessert werden könne, antworteten die Betriebe unterschiedlich: So wünscht sich ein Teil eine (intensivere) aufsuchende Beratung durch den AG-S, ein anderer Teil hält eine Information über Newsletter oder Flyer für ausreichend.

Kleinere und mittlere Betriebe sehen sich anderen Hürden gegenüber als Großbetriebe

Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft über zu geringe Personalressourcen, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dies bestätigten sowohl die befragten Unternehmen als auch die befragten Verantwortlichen in den AG-S. Denn gerade in KMU hat das Tagesgeschäft oft Vorrang, auch sind längere Weiterbildungen bei voller Kapazitätsauslastung schwer plan- und durchführbar. Zudem lässt sich der damit verbundene Arbeitsausfall nicht immer kompensieren. So sind notwendige Vertretungen gerade in KMU oft weder intern noch extern zu organisieren und trotz (anteiligem) Zuschuss zum Arbeitsentgelt schwer zu finanzieren.

Speziell für Großbetriebe zeigt sich: Eine Förderung ist aufgrund der für sie niedrigeren Fördersätze nicht immer attraktiv. So schätzen größere Betriebe die Relation zwischen Aufwand und voraussichtlicher Förderhöhe oft als ungünstig ein. Zudem verfügen sie häufig ohnehin über passgenaue und flexible interne oder externe Schulungen. Sie sind somit weniger auf das Angebot der Bundesagentur für Arbeit angewiesen.

Beschäftigte selber verzichten aus unterschiedlichen Gründen auf eine Weiterbildung

Interviewte aus dem AG-S und aus den Betrieben berichten zudem davon, dass auch manche Beschäftigte aus unterschiedlichen Gründen auf die Teilnahme an einer entsprechenden Weiterbildung verzichten. Sofern die Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, sei diese mit familiären Betreuungspflichten oft schwer zu vereinbaren. Insbesondere in ländlichen Regionen können lange Fahrzeiten zum Ort der Weiterbildung eine Hürde darstellen, sofern eine digitale Teilnahme nicht möglich ist. Vereinzelt sei auch die Weiterbildungsbereitschaft gering, weil der Nutzen von Weiterbildung nicht immer gesehen wird. Teils seien zudem die qualifikatorischen und sprachlichen Voraussetzungen für eine Weiterbildung nicht gegeben.

Administration und Umsetzung der geförderten Weiterbildung stellen Betriebe vor Herausforderungen

Die Interviewten aus dem AG-S stufen die geförderte Weiterbildung von Beschäftigten grundsätzlich als hilfreich ein. Sie halten aber den damit verbundenen administrativen Aufwand für zu hoch („Der höchste Aufwand, den wir für irgendwelche Leistungen haben“, „bürokratisches Monster“). Die Betriebe könnten durch den Verwaltungsaufwand abgeschreckt werden, so die Einschätzung der Befragten. Ein Interviewter im AG-S empfiehlt daher, bei Bedarf gerade kleineren und mittleren Betrieben beim Ausfüllen der Dokumente behilflich zu sein – vor allem dann, wenn mangelnde digitale Kompetenz oder mangelnde Deutschkompetenz hinzukommen.

Der große Aufwand bei der Antragstellung wird auch von den Betrieben selbst bestätigt. Beispielsweise bewertet ein Interviewter das Antragsverfahren als „so umfangreich, dass man es lieber lässt und guckt, dass man die Mitarbeiter anderweitig qualifizieren kann“. Einige Interviewte sehen als zusätzliche Hürde, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung sowohl die Erfolgschancen des Antrags als auch die Förderhöhe sowie das tatsächliche Zustandekommen der Weiterbildung ungewiss sind. So steht dem (sicher zu erbringenden) bürokratischen Aufwand ein unsicherer Ertrag gegenüber.

Rechtliche Fördervoraussetzungen können zum Hemmschuh werden

Eine Weiterbildungsförderung der Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist grundsätzlich an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die in § 82 Sozialgesetzbuch III. So müssen sowohl die Maßnahme als auch der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen beziehungsweise zertifiziert sein. Hinzu kommt, dass zwischen der Förderung und einer abgeschlossenen Ausbildung oder einer früheren geförderten Weiterbildung der jeweiligen Person in der Regel mindestens vier Jahre liegen müssen (im Folgenden verkürzt: „Vier-Jahres-Ausschlussfristen“). Zudem muss die Weiterbildung nach dem Arbeit-von-morgen-Gesetz mehr als 120 Stunden umfassen. Nach dem Qualifizierungschancengesetz, das bis Oktober 2020 gültig war, waren es 160 Stunden.

Der Gesetzgeber hat diese Voraussetzungen auch deswegen geschaffen, um möglichst auszuschließen, dass kürzere Weiterbildungen, die allein betrieblichen Interessen dienen könnten, öffentlich subventioniert werden. Gleichwohl sehen Interviewte aus dem AG-S und den Betrieben die gesetzlichen Voraussetzungen teils als Hürden, die einer vermehrten Inanspruchnahme der geförderten Weiterbildung von Beschäftigten entgegenstehen. Das gilt teils auch in solchen Fällen, in denen eine Weiterbildungsmaßnahme einen Mehrwert verspricht, der den Nutzen des einzelnen Betriebs übersteigt.

Zertifizierung von Weiterbildungsträgern und -maßnahmen engt Möglichkeiten ein

Sowohl Befragte in Betrieben als auch im AG-S betonen, dass das Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen nicht immer dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Dazu trage auch die rechtliche Vorgabe der Zertifizierung bei. So sind Weiterbildungsangebote, die von den Betrieben oder Beschäftigen nachgefragt werden und mit Blick auf die am Arbeitsmarkt benötigten Qualifikationen sinnvoll sind, teils nicht zertifiziert. Umgekehrt bieten zertifizierte Weiterbildungen nicht immer die gewünschten Inhalte.

Bei einigen Betrieben ist der Weiterbildungsbedarf oft sehr spezifisch und durch das Angebot nicht abgedeckt („Bei einem festgestellten Weiterbildungsbedarf können Schulungsmaßnahmen nicht erst so gestaltet werden, dass sie in die Förderkulisse der BA passen“). Zudem gibt es vor allem in ländlichen Gebieten oftmals zu wenig zertifizierte Angebote.

Interviewte aus dem AG-S wiesen zudem darauf hin, dass zertifizierten Weiterbildungsträgern und -maßnahmen, die durch die staatliche Arbeitsverwaltung gefördert werden, gelegentlich ein negatives Stigma anhaftet, etwa was die Praxistauglichkeit der geförderten Weiterbildung angeht. Vereinzelt scheint es außerdem Vorbehalte zu geben, als privatwirtschaftlicher Betrieb öffentliche Förderung in Anspruch zu nehmen, weil damit ein Ansehensverlust befürchtet wird.

Sondersituationen können wegen Ausschlussfristen nur bedingt berücksichtigt werden

Seitens des AG-S wird zudem bedauert, dass Sondersituationen aufgrund der Ausschlussfristen nur bedingt berücksichtigt werden können. Auch aus diesem Grund kamen Beschäftigte, etwa aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, während der Covid-19-Krise teils nicht in den Genuss einer geförderten Weiterbildung, obwohl die mit der Krise verbundenen Arbeitsausfälle dazu eine gute Gelegenheit geboten hätten.

Aufgrund der Ausschlussfristen ist darüber hinaus die Weiterbildung in Branchen mit hoher Dynamik der Arbeitsanforderungen (Beispiel IT-Branche) oder in Berufen mit steten Qualifizierungserfordernissen (Beispiel Gesundheitsberufe) oftmals nicht mit öffentlichen Mitteln förderfähig. So könnten hier Weiterbildungen in einer höheren Frequenz sinnvoll sein, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen jedoch nur bedingt gefördert werden können. Schließlich würden die Ausschlussfristen die Motivation besonders weiterbildungsaffiner Betriebe und Beschäftigter nur wenig aufgreifen oder gar hemmen.

Weiterbildung von mehr als 120 Stunden stellt Klein- und Mittelbetriebe vor Probleme

Ein weiteres Problem: Gerade kleine und mittlere Unternehmen tun sich oftmals schwer, ihre Beschäftigten für mehrere Wochen von der Arbeit freizustellen („Der Mitarbeiter ist unser wichtigstes Gut, und wir können nicht Mitarbeiter drei Wochen in einen Lehrgang schicken“). Vertretungen seien nicht immer zu finden oder, trotz Zuschuss zum Arbeitsentgelt, schwer zu finanzieren. Neues Personal als Vertretung einzustellen, sei aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Weiterbildungen meist wenig sinnvoll.

Weiterhin argumentieren Interviewte aus den Betrieben und dem AG-S, dass die benötigten Qualifikationen teils (ausschließlich) in kürzeren Maßnahmen vermittelt würden. Diese können aber angesichts des gesetzlich geforderten Mindestumfangs der Weiterbildung, der potenziellen Mitnahmeeffekten entgegenwirken soll, nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Fazit

Wie die qualitativen Experteninterviews im Arbeitgeber-Service und bei Betrieben zeigen, liegt ein wichtiger Grund für die geringe Inanspruchnahme der Weiterbildungsförderung schlicht in der mangelnden Bekanntheit der entsprechenden Förderprogramme. Hier bedarf es vor allem verstärkter Information und Beratung. Diese sollte nicht nur auf einzelne Betriebe zielen, sondern insbesondere auch auf Multiplikatoren wie Kammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Dabei gilt es, dem verbreiteten Missverständnis entgegenzuwirken, dass die BA nur die Weiterbildung von Arbeitslosen fördert, nicht aber die von Beschäftigten.

Bei (regelmäßigen) Betriebskontakten könnte der AG-S verstärkt über Fördermöglichkeiten informieren. Hierbei sollte jedoch den spezifischen Informationsbedarfen und -präferenzen der Betriebe Rechnung getragen werden. Während manche Betriebe den Wunsch nach mehr persönlicher Beratung äußern, sehen andere hierin eine zusätzliche zeitliche Belastung.

Neben den Betrieben sollten auch die Beschäftigten verstärkt in den Blick genommen werden. So sehen manche von einer Weiterbildung ab, weil sie keine Notwendigkeit oder, etwa aufgrund familiärer Belastungen, keine Möglichkeit hierfür sehen. Information und Beratung darüber, dass Weiterbildung während der Arbeitszeit gefördert und Betreuungskosten finanziell bezuschusst werden können, könnten in manchen Fällen hilfreich sein.

Ferner sind gezielte Informationen zur Bedeutung von Weiterbildung in einer sich wandelnden Arbeitswelt sinnvoll. Dabei sollten Positivbeispiele präsentiert werden, um so den Nutzen geförderter Weiterbildung an konkreten Fällen aus der Praxis zu veranschaulichen.

Sowohl vom AG-S als auch von den Betrieben wurde zudem das Antragsverfahren als komplex und herausfordernd beschrieben. Hier wäre zu prüfen, wie sich dieses vereinfachen lässt. Dies gilt ebenfalls für weitere Anpassungen der Förderkriterien. Dazu zählt etwa die Frage, inwieweit die Vier-Jahres-Ausschlussfrist der Dynamik in verschiedenen Branchen und Berufsbereichen noch entspricht.

Weitere Informationen zur Studie und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Weiterbildungsförderung Beschäftigter finden Sie auch hier: IAB-Studie

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Umfrage: E-Leadership & vertrauenswürdige Beziehungen

Sie arbeiten teilweise oder auch komplett in virtuellen Teams? Dann ist aktuell Ihre Unterstützung gefragt, um die wissenschaftliche Lücke über E-Leadership und Vertrauen in virtuellen Teams zu schließen. 

In ihrer Forschungsarbeit beschäftigt sich Frauke Kempner, Doktorandin an der Comenius Universität in Bratislava, mit dem Thema E-Leadership und der Zusammenarbeit in virtuellen Umgebungen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Frage, wie Vertrauen in der digitalen Zusammenarbeit aufgebaut und erhalten werden kann und welche Kompetenzen E-Leader dafür benötigen. 

Teil der Forschung ist u.a. eine anoynme Umfrage, mit deren Beantwortung Sie dazu beitragen können, den derzeitigen Wissensstand zu erweitern. Hier geht's zur Umfrage.

Ihre Privatsphäre und die Vertraulichkeit Ihrer Antworten werden garantiert und Sie können während des Ausfüllens des Fragebogens jederzeit von dieser Umfrage zurücktreten.

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Veranstaltungen
 

2. März 2023: Fachgruppensitzung Fernstudium
Zur ersten Sitzung des Jahres 2023 treffen sich die VertreterInnen der im Verband organisierten Hochschulen am 2. März digital. Einladungen liegen allen Mitgliedern vor.

7. bis 11. März 2023: didacta in Stuttgart
Als Europas größte und bekannteste Fachmesse gibt die didacta einen umfassenden Einblick in das gesamte Bildungswesen von der frühkindlichen Bildung, über die berufliche Bildung bis hin zum lebenslangen Lernen. Alle Infos...

8. März 2023: Digitaler Mitgliederstammtisch des Verbandes
Jeden zweiten Monat lädt der Verband seine Mitglieder zum digitalen Stammtisch in der Mittagspause ein. Das Treffen wird auf wonder.me durchgefürt. Einen Link erhalten alle Mitglieder eine Woche vor dem Termin.

15. März 2023: Bewerbungsschluss Best Practices für den Studienpreis 2023
Wir suchen die Best Practices der Fernstudienbranche! Bewerben Sie sich jetzt in den Kategorien "Fernstudienprojekt des Jahres" und "Studienangebot des Jahres". Alle Infos: www.studienpreis.org

23. März 2023: Fachgruppensitzung Fernunterricht
Weitere Infos zum Treffen der Fachgruppe folgen in den kommenden Wochen.

29. März 2023: Webinar "Immersive Medien - Lernen mit 3D/360/VR und AR"
Mit dieser Veranstaltung eröffnen wir die Webinarreihe "VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen" mit Torsten Fell, Insitute for Immersive Learning. Kostenfreie Teilnahme exklusiv für Verbandsmitglieder. Weitere Infos...

11. und 12. Mai 2023: EADL Conference in Brüssel
Zu seiner Jahreskonferenz lädt der europäische Verband 2023 nach Brüssel ein. Alle Infos...

12. Mai 2023: Webinar "Lernformate mit 3D-Objekten/Kollaborationen"
Verpassen Sie nicht Teil 2 der Webinarreihe "VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen" mit Torsten Fell, Insitute for Immersive Learning. Kostenfreie Teilnahme exklusiv für Verbandsmitglieder. Weitere Infos...

23. bis 25. Mai 2023: LEARNTEC
Im Mai 2023 öffnet die LEARNTEC in Karlsruhe wieder ihre Türen. BesucherInnen erwartet eine Fachmesse und ein Kongressprogramm. Alle Infos...

25. Mai 2023: Studienpreisverleihung auf der LEARNTEC
Live und vor Fachpublikum verleiht der Bundesverband der Fernstudienanbieter in Karlsruhe die Studienpreise 2023 in den Kategorien "Studienangebot des Jahres" und "Fernstudienprojekt(e) des Jahres".

15. Juni 2023: 86. Sitzung Arbeitskreis Pädagogik
Weitere Infos zur Sitzung folgen wenige Wochen vor dem Termin.

20. Juni 2023: Webinar "Lernformate mit 360/VR"
Verpassen Sie nicht Teil 3 der Webinarreihe "VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen" mit Torsten Fell, Insitute for Immersive Learning. Kostenfreie Teilnahme exklusiv für Verbandsmitglieder. Weitere Infos...

26. Juni 2023: Fachgruppensitzung Fernstudium (digital)
Weitere Infos folgen...

7. September 2023: Webinar "Lernen mit AR"
Verpassen Sie nicht Teil 4 der Webinarreihe "VR/AR Anwendungen zur Gestaltung von Lernprozessen" mit Torsten Fell, Insitute for Immersive Learning. Kostenfreie Teilnahme exklusiv für Verbandsmitglieder. Weitere Infos...

26. September 2023: 87. Sitzung Arbeitskreis Pädagogik in Berlin
Weitere Informationen folgen...

27. September 2023: Netzwerktreffen des Verbandes in Berlin
Am Vormittag treffen sich die Fachgruppen des Verbandes, am Nachmittag werden die Studienpreise (Personenkategorien) des Verbandes vergeben und am Abend freuen wir uns auf das Netzwerktreffen des Verbandes inkl. politischer Beteiligung.

7. November 2023: Mitgliederversammlung des Verbandes (digital)
Weitere Informationen folgen...

8. November 2023: Zukunftskongress 2023 (digital)
Weitere Informationen folgen...

22. bis 24. November 2023: Online Educa Berlin

Alle Infos auf www.oeb.global

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Herausgeber:
Bundesverband der Fernstudienanbieter e.V.
BILDUNG. DIGITAL. VERNETZT.
Rosenstr. 2
10178 Berlin
Deutschland

030-767 586 975
presse@fernstudienanbieter.de
www.fernstudienanbieter.de

Geschäftsführerin:
Katja Borns-Löhn

Vertretungsberechtigtes Präsidium:
Mirco Fretter (Präsident),
Dr. Martin Bleß (Vizepräsident),
Prof. Dr. Ronny Fürst (Vizepräsident),
Dr. Markus Lermen (Vizepräsident),
Andreas Vollmer (Vizepräsident)
 
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Vereinsregister Registernummer: VR 20854 Nz

Redaktion:
Daniela Lobitz (Pressesprecherin)
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