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Newsletter: November 2025
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Wenn Verbraucherschutz stört: Warum das FernUSG wirtschaftlichen Interessen im Weg steht - und das gut so ist
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Die Forderung des Nationalen Normenkontrollrates, das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) ersatzlos abzuschaffen, konterkariert die Realität und gefährdet den Schutz von Millionen Weiterbildungswilligen in Deutschland. Wer behauptet, der Verbraucherschutz sei durch allgemeine Regelungen des BGB ausreichend gewahrt, ignoriert den Kern des Problems: Digitale Bildungsangebote sind für Lernende in ihrer Qualität kaum im Voraus überprüfbar – und oft nur schwer vergleichbar.
Das FernUSG schützt Verbraucherinnen und Verbraucher dort, wo andere Regelungen an ihre Grenzen stoßen: Es sichert verbindliche Standards, verlangt transparente Lernziele, überprüft didaktische Konzepte und bietet rechtliche Klarheit – gerade auch für digitale Formate. In Zeiten wachsender unseriöser Online-Angebote, strukturierten Coachings und hochpreisiger Programme ist dieser Schutz für die berufliche Weiterbildung essenziell – z.B. für Vorbereitungskurse für staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfungen aber auch für abschlussorientierte und arbeitsmarktrelevante Fachkurse. Staatlich zugelassener Fernunterricht kann zudem dort Lücken schließen, wo berufsschulische Aus- und Weiterbildung an ihre Grenzen stößt, weil beispielsweise Fachkräfte fehlen.
Die staatliche Zulassung durch die ZFU ist keine Bürokratie, sondern eine qualitätssichernde Institution. Wer sie abschaffen will, öffnet den Markt für Trittbrettfahrer – auf Kosten der Glaubwürdigkeit ganzer Bildungsformate. Die Konsequenz: Rückgang von Weiterbildungsbeteiligung, Vertrauensverlust in digitale Bildungswege, weniger Fachkräfte.
Bildung braucht Vertrauen. Und Vertrauen braucht Kontrolle. Eine Modernisierung des FernUSG und eine Anpassung an die moderne Weiterbildungsrealität ist sinnvoll – seine Abschaffung wäre ein bildungspolitischer Rückschritt. Verbraucher müssen sich auf geprüfte Qualität verlassen können, bevor sie investieren. Ein „Trial and Error“-Prinzip, wie es der NKR stillschweigend in Kauf nimmt, schwächt den Weiterbildungsstandort Deutschland.
Wer Bildungsanbieter von jeglicher Qualitätsprüfung befreien will, handelt nicht im Sinne der Lernenden – sondern im Interesse von Geschäftsmodellen, die auf Schnelligkeit statt Substanz setzen. Das können und dürfen wir uns in Zeiten des Fachkräftemangels nicht leisten.
Ja – das Gesetz ist reformbedürftig. Aber nicht überflüssig. Der Bundesverband der Fernstudienanbieter setzt sich daher seit Langem für eine Modernisierung des FernUSG ein: mit einer klaren Abgrenzung des Anwendungsbereichs, rechtssicherer Einordnung moderner Formate wie KI-basierter Lernsysteme, einer praxisnahen Entbürokratisierung sowie einem klugen Umgang mit neuen Angebotsformen wie Coaching oder Microlearning. Die Reform ist umso dringender vor dem Hintergrund der aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), die Verbraucher:innen vor unseriösen Coaching-Angeboten schützen sollen, aber auch zu Irritationen geführt haben.
Ein Gesetz zu streichen, ist noch kein Bürokratieabbau – im Gegenteil
Es ist verwunderlich, dass sich ausgerechnet der Nationale Normenkontrollrat, der als Impulsgeber für echten Bürokratieabbau gelten will, für die Abschaffung eines Gesetzes starkmacht, das messbar zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz beiträgt. Hat der NKR keine ambitionierteren Vorhaben als ausgerechnet das FernUSG zum vermeintlichen Bürokratieproblem zu erklären?
Wer ernsthaft Bürokratie abbauen will, muss an überkomplexen Verfahren, realitätsferner Verwaltungspraxis und echten Doppelstrukturen ansetzen – nicht an einem Gesetz, das Orientierung und Verlässlichkeit für Lernende schafft. Die Streichung des FernUSG bringt der Gesellschaft keinen Fortschritt – sie schwächt eine zentrale Säule digitaler Bildung, sie gefährdet Vertrauen in Weiterbildung, und sie entlässt Anbieter aus ihrer inhaltlichen Verantwortung.
Dass dieses Gesetz vielen nicht geläufig ist, heißt nicht, dass es keine Wirkung entfaltet. Im Gegenteil: Seine Wirkung zeigt sich gerade darin, dass es verhindert, was wir in anderen Märkten regelmäßig erleben – intransparente Angebote, überzogene Preisversprechen und eine Abwärtsspirale in der Qualität. Ein Markt ohne Standards wird schnell zum Spielplatz für Geschäftsmodelle, die Bildung nur als Verkaufsware betrachten.
Wer hier den Rotstift ansetzt, opfert Verbraucherschutz auf dem Altar vermeintlicher Entbürokratisierung – und entzieht der Weiterbildungspolitik ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung. Kurz: Der Vorschlag des NKR ist bequem für einige Anbieter, aber kurzsichtig. Und ganz sicher nicht das, was Deutschland in Zeiten von Fachkräftemangel, Transformation und digitaler Bildungsentwicklung braucht.
Unsere Haltung ist klar: Das FernUSG sichert Qualität und Vertrauen – heute mehr denn je.
Wesentliche Verbraucherschutzpflichten wie Vertragsrecht für Fernstudierende, Prüfung von Anbieter-Voraussetzungen oder die inhaltlich-didaktische Prüfung der Weiterbildung zur Erreichung des Bildungsziels werden nicht durch andere Gesetze abgedeckt.
Auch das Argument des hohen Erfüllungsaufwandes bei bis zu mehrmonatigen Verdienstausfällen, entspricht schon heute nicht den Realitäten. Durch die Nutzung von vorläufigen Zulassungsverfahren ist eine kürzere und damit innovationssichernde Vorlaufzeit bis zur Vermarktung durch den Anbieter möglich.
Im Zusammenhang mit den BGH-Urteilen kann mit einfachen Ansätzen zur Modernisierung des Gesetzes der ursprünglich intendierte Anwendungsbereich mit Konzentration auf den Verbraucher wieder hergestellt werden und zusammen mit digitalisierten Prozessen die Effizienz der Behörde sichergestellt werden.
Hier finden Sie das Positionspapier des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter für die MODERNISIERUNG des FernUSG: Warum das FernUSG nicht abgeschafft, sondern modernisiert werden muss
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Fernstudientag 2026: Aktionstag startet ab 1. Dezember im neuen Look in die Vorbereitungen
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Am 22. Januar 2026 ist es wieder soweit: Der Bundesweite Fernstudientag lädt dazu ein, die Vielfalt der digitalen (Weiter-)Bildung sichtbar zu machen – und Sie sind herzlich eingeladen, Teil dieses deutschlandweiten Aktionstags zu werden.
In diesem Jahr starten wir mit einem kräftigen Refresh: Neue Website, neue Struktur, noch mehr Sichtbarkeit. Unser Ziel bleibt, digitale Bildung gemeinsam stark zu machen – aber wir machen es Ihnen künftig unkomplizierter, Ihre Aktionen zu präsentieren
Was ist neu - was bedeutet das für Sie?
Ab 1. Dezember 2025 geht unsere überarbeitete Website online. Damit Ihre Angebote dort optimal zur Geltung kommen, setzen wir auf ein neues Prinzip:
Sie präsentieren Ihre Aktion ausführlich auf Ihrer eigenen Website – wir sorgen für Reichweite.
Der Verband listet Ihre Aktion auf fernstudientag.de und verlinkt direkt auf Ihr Angebot. Sichtbar, modern, nutzerfreundlich.
Damit der Prozess für Sie noch leichter wird, erhalten Sie von uns einen Upload-Link, über den Sie nur noch die Eckdaten Ihres Angebots übermitteln:
- Name Ihres Unternehmens / Ihrer Hochschule
- Titel der Aktion
- Art des Angebots (z. B. Webinar, Info-Session, telefonische Beratung, Tag der offenen Tür, Rabattaktion)
- Link zu Ihrer eigenen Veranstaltungsseite
Mehr brauchen Sie nicht - den Rest übernehmen wir.
Warum sich Ihre Teilnahme lohnt
- Präsenz in einer bundesweiten Kampagne: Wir bündeln alle Aktionen zentral und sorgen für hohe Aufmerksamkeit.
- Neue Zielgruppen erreichen: Der Fernstudientag spricht jährlich zehntausende Menschen an, die sich für digitale Weiterbildung interessieren.
- Mehr Flexibilität für Sie: Sie präsentieren Ihre Angebote im eigenen Design, mit eigener Tiefe, auf Ihrer eigenen Seite.
- Gemeinsame Botschaft, große Wirkung: Als Teil der Community setzen Sie ein starkes Zeichen für moderne Bildung.
Und wie immer gilt: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Wie geht es weiter?
Bereits in der kommenden Woche senden wir Ihnen Ihren persönlichen Upload-Link zu. So können Sie direkt mit der Planung starten und Ihre Veranstaltungen rechtzeitig anlegen.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen den Fernstudientag 2026 zu einem inspirierenden und sichtbaren Highlight der digitalen Bildungslandschaft zu machen.
Seien Sie dabei – zeigen wir gemeinsam, wie vielfältig, flexibel und zukunftsweisend digitales Lernen heute ist.
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Studienpreis 2026: Wir suchen die Best Practices der Fernstudienbranche
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Auch 2026 zeichnet der Bundesverband der Fernstudienanbieter wieder herausragende Innovationen in der Fernstudienbranche aus. Mit dem renommierten Studienpreis würdigen wir Anbieter, die mit exzellenten Konzepten, mutigen Ideen und außergewöhnlicher Servicequalität Maßstäbe setzen.
Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen als Impulsgeber der digitalen Bildungslandschaft zu positionieren!
Gesucht werden:
• Das „Studienangebot des Jahres“ Für Fernlehrgänge und Fernstudiengänge, die durch besondere Didaktik, smarte Methodik oder echte Alleinstellungsmerkmale überzeugen.
• Die „Fernstudienprojekte des Jahres“ Für Projekte, die Serviceorientierung großschreiben, gesetzliche Standards übertreffen und mit innovativen Ansätzen begeistern.
Die Preisträgerinnen und Preisträger werden am 6. Mai 2026 auf der LEARNTEC in Karlsruhe ausgezeichnet – auf einer der zentralen Bühnen der digitalen Bildung.
Warum sich eine Teilnahme lohnt:
• Sie stärken Ihre Position als innovativer Anbieter der Fernstudienbranche. • Sie erhöhen die Sichtbarkeit Ihrer Arbeit – national wie international. • Sie setzen ein Statement für Qualität, Kreativität und Kundenorientierung.
Bewerbung & Fristen:
• Einreichungszeitraum: ab sofort bis 6. März 2026 • Einreichung: ausschließlich online über die Bewerbungsformulare auf der Studienpreis-Projektseite • Voraussetzung: Die "Studienangebote des Jahres" müssen staatlich akkreditiert oder von der ZFU zugelassen sein. Eine Zulassung darf nicht älter als drei Jahre sein.
Zeigen Sie uns, was Ihre Angebote einzigartig macht – und sichern Sie sich die Chance, 2026 als einer der Vorreiter der digitalen (Weiter-)Bildung ausgezeichnet zu werden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und auf starke Erfolgsgeschichten aus der Branche!
Alle Informationen und Teilnahmebedingungen: www.studienpreis.org
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Bildungsangebote für Verbandsmitglieder: Zwei neue Online-Workshops laden dazu ein, die Welt der KI weiter zu entdecken
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Einmal im Monat lädt der Verband seine Mitglieder zu einem kostenfreien Bildungsangebot ein. Das wollen wir auch in 2026 beibehalten und freuen uns, gleich zwei tollen Online-Workshops ankündigen zu können:
Literatur finden und verstehen mit KI: Praktische Tools für schnellere Recherche und clevere Analyse 📅 Mittwoch, 21. Januar 2026 - 11:30 Uhr
In diesem Workshop zeigen wir Ihnen, wie Sie KI-Suchmaschinen wie Semantic Scholar, Scinapse, Consensus und Perplexity nutzen, um wissenschaftliche Artikel schneller und gezielter zu finden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Google NotebookLM – einem Tool, das Ihre gefundenen Texte automatisch zusammenfasst, wichtige Punkte herausfiltert und Ihnen hilft, die Inhalte besser zu verstehen. Gemeinsam schauen wir uns an, welche Vorteile diese Tools bieten, wo ihre Grenzen liegen, und wie Sie sie sinnvoll in Ihrer Arbeit einsetzen können.
Über unsere Referentin:
Dr. phil. Tamara Rachbauer ist Spezialistin für Digital Literacy und AI-Literacy in der Lehrerbildung an der Universität Passau. Sie entwickelt, evaluiert und implementiert Lehrformate – von Präsenzveranstaltungen über Online- bis zu hybriden Formaten – die gezielt generative KI für wissenschaftliches Arbeiten nutzen. Mit ihrer Expertise in der Verbindung von innovativer Technologie und praktischer Lehre bringt sie fundiertes Wissen für die Integration von KI-Tools in den wissenschaftlichen Alltag mit.
Der einstündige Workshop wird exklusiv für Mitglieder des Verbandes angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hier können Sie Ihre Teilnahme registrieren.
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KI-Bilder erstellen und erkennen: Praktische Tools für Präsentationen und lizenzfreie Grafiken 📅 Mittwoch, 25. Februar 2026 - 11:30 Uhr
In diesem interaktiven Workshop lernen Sie, mit kostenlosen und datenschutzfreundlichen KI-Bildgeneratoren wie Microsoft Designer, Canva for Education und Google Gemini professionelle Bilder und Präsentationen zu erstellen – ohne Lizenzprobleme. Sie erfahren, wie diese Tools funktionieren, und entdecken gleichzeitig die verräterischen Fehler, mit denen Sie KI-Bilder zuverlässig erkennen und bewerten können. Mit praktischen Übungen und konkreten Tipps lernen Sie, generative KI sinnvoll als Assistenz in Ihrem Arbeitsalltag einzusetzen.
Über unseren Referenten:
Manfred Rachbauer ist freier Journalist und ausgebildeter Grafik- und Web-Designer mit aktuellem Schwerpunkt auf Bild-KI. Er verbindet langjährige Erfahrung in Design und Kommunikation mit fundiertem Wissen über generative KI-Tools zur Bildbearbeitung und -erstellung. Mit seiner Praxis-Expertise bringt er konkrete Einblicke in die Anwendung von Bild-KI im professionellen Arbeitsalltag mit.
Der einstündige Workshop wird exklusiv für Mitglieder des Verbandes angeboten. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Hier können Sie Ihre Teilnahme registrieren.
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Weiterbildungsbranche: Unsicherheiten trüben wirtschaftliche Stimmung
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Das Wirtschaftsklima der Weiterbildungsbranche stellte sich im Jahr 2024 verhalten dar. Neben der schwachen gesamtkonjunkturellen Lage in Deutschland konfrontierte insbesondere die rechtliche Infragestellung der bisherigen Beschäftigungspraxis von Honorarkräften die Anbieter mit finanziellen Unwägbarkeiten. Dies zeigen Analysen der wbmonitor-Umfrage 2024 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) und des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung - Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE).
2024 lag der wbmonitor-Klimawert für alle Weiterbildungsanbieter auf einer Skala von -100 bis +100 bei insgesamt +13, neun Punkte unter dem Vorjahreswert. Wie verunsichert die Weiterbildungsbranche ist, äußert sich daran, dass die Anbieter die aktuelle wirtschaftliche Lage im Herbst 2024 mit +22 moderat positiv bewerteten, die erwartete Entwicklung in den kommenden zwölf Monaten aber mit nur +4 sehr zurückhaltend einschätzten.
In der geringen Zuversicht spiegeln sich neben der Gesamtkonjunktur vor allem auch Ungewissheiten hinsichtlich der zukünftigen branchenüblichen Beschäftigung von Honorardozenten und -dozentinnen. Infolge des sogenannten "Herrenberg-Urteils" des Bundessozialgerichts, das für die Sozialversicherungspflicht einer freiberuflichen Musikschullehrerin entschied, führten gesetzliche Träger auch bei Weiterbildungsanbietern Statusfeststellungverfahren von Beschäftigungsverhältnissen durch. Wurden Honorarbeschäftigungen als unrechtmäßig eingestuft, konnte dies für die Einrichtungen mit finanziellen Nachforderungen verbunden sein. Seit Beginn dieses Jahres gibt eine Übergangsregel ihnen bis Ende 2026 Zeit, ihre Beschäftigungsstrukturen und Arbeitsorganisationsmodelle an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Unterscheidet man die Weiterbildungsanbieter nach ihrer Hauptfinanzierungsquelle, stellte sich die Wirtschaftsstimmung bei vor allem für betriebliche Kunden und Kundinnen tätigen Anbietern am besten dar. Mit +25 lag ihr Ergebnis über dem Gesamtwert (+13) und war auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen positiv. Dies spricht für einen erhöhten Weiterbildungsbedarf von Unternehmen, die im Zuge verschiedener Transformationsprozesse die Qualifikationen ihrer Beschäftigten anpassen beziehungsweise weiterentwickeln müssen.
Demgegenüber war der Klimawert von Einrichtungen, die vor allem im Bereich der SGB-finanzierten Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagenturen und Jobcenter tätig sind, mit -7 am niedrigsten. Dass der Wert trotz eines gestiegenen Förderniveaus im Negativbereich liegt, hängt möglicherweise auch mit einer hohen Wettbewerbsintensität in diesem Segment zusammen.
Weitere Anbieter, die ihre Einnahmen vor allem von den Teilnehmenden selbst oder von staatlicher Seite (Kommune, Land, Bund) und der EU bezogen, schätzten ihre Wirtschaftsstimmung ähnlich (+11) beziehungsweise analog (+13) zum Gesamtergebnis ein. In diesen beiden Segmenten finden sich viele Volkshochschulen, die - so weitere Analysen im aktuellen BIBB-Datenreport - unter den verschiedenen Anbietertypen mit Abstand am meisten Honorarkräfte beschäftigten und insofern in besonderer Weise von der Herrenberg-Rechtsprechung betroffen waren.
Zum Hintergrund: Der wbmonitor ist ein Kooperationsprojekt von BIBB und DIE, das mit einer jährlichen Umfrage bei Anbietern beruflicher und allgemeiner Weiterbildung zu mehr Transparenz über die Weiterbildungslandschaft und ihre Strukturen beiträgt sowie aktuelle Veränderungen aufzeigt. An der Umfrage 2024 zum Thema "Teilnehmendengewinnung" beteiligten sich 1.200 Weiterbildungsanbieter.
Detailliertere Informationen zum Wirtschaftsklima 2024 und Analysen zu Strukturen beruflicher Weiterbildungsanbieter sind im aktuellen BIBB-Datenreport ab Seite 366 veröffentlicht. Der vollständige Ergebnisbericht der wbmonitor-Umfrage erscheint im kommenden Jahr.
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Bertelsmann Studie zum Thema Weiterbildung: Nur die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland stellt sich dem Wandel in der Wirtschaft
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Deutschland entfernt sich deutlich von den Weiterbildungszielen der Europäischen Union: 65 Prozent der Arbeitnehmer:innen sollten sich jedes Jahr weiterbilden. Hierzulande plant aber nur etwa die Hälfte (50,7 Prozent) der Beschäftigten zwischen 25 und 64 Jahren in den kommenden zwölf Monaten eine Weiterbildung. Vor fünf Jahren nahmen noch 57 Prozent an einer Weiterbildung teil. Das ist eine Hypothek für den Standort Deutschland. Die größten Hürden für Arbeitnehmer:innen sind eine unübersichtliche Informationslage sowie zu hohe Kosten und zu wenig Zeit. Außerdem sind die Aussichten auf mehr Gehalt und Aufstieg durch Weiterbildung zu gering.
KI, Nachhaltigkeitsziele und demografischer Wandel verändern die Anforderungen am Arbeitsmarkt. Das führt in manchen Branchen bereits zu einem substanziellen Personalabbau, in anderen zu immer größeren Fachkräftelücken. Weiterbildung ist ein zentrales Instrument, um in dieser Situation Arbeitskräfte fit zu machen für die Transformation des Arbeitsmarkts und um die entstehenden Lücken zu schließen. Doch nur 50,7 Prozent der Arbeitnehmer:innen, die im Auftrag der Bertelsmann Stiftung repräsentativ befragt wurden (2.641 Befragte), planen in den nächsten zwölf Monaten eine Weiterbildung. "Der technologische Wandel nimmt immer mehr Geschwindigkeit auf, gleichzeitig stagniert die Bereitschaft zur Weiterbildung. Das ist eine Hypothek für den Wirtschaftsstandort Deutschland", sagt unser Weiterbildungsexperte und Studienautor Martin Noack.
Anreize für die Beschäftigten fehlen
Insbesondere Beschäftigte mit umfangreichen Bildungserfahrungen sind offen für eine Weiterbildung. Von denjenigen, die in den nächsten zwölf Monaten eine Weiterbildung planen, haben gut drei Viertel (77 Prozent) schon im Vorjahr an einer Weiterbildung teilgenommen. Knapp 40 Prozent haben einen akademischen Abschluss und mehr als die Hälfte hat die Schule mit der (Fach-)Hochschulreife verlassen (52 Prozent).
Von denjenigen, die in den nächsten zwölf Monaten keine Weiterbildung planen, haben im Vorjahr nur 23 Prozent an einer Weiterbildung teilgenommen. Nur 13 Prozent haben einen akademischen Berufsabschluss und mehr als die Hälfte (52 Prozent) hat die Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen. Ihnen fehlt es vor allem an Anreizen: 30 Prozent vermissen eine Aussicht auf mehr Gehalt und 26,8 Prozent eine Perspektive auf beruflichen Aufstieg. In dieser Gruppe sind Geringqualifizierte deutlich überrepräsentiert. Mit 25 Prozent haben hier nahezu dreimal so viele keinen Berufsabschluss, wie bei den Beschäftigten mit Weiterbildungsplänen, wo es nur neun Prozent sind. Gerade für Geringqualifizierte eröffnen insbesondere Teilqualifikationen die vermissten Aufstiegsperspektiven. "Teilqualifikationen bieten berufliche Quereinstiege und führen sogar Schritt für Schritt zum Berufsabschluss, daher sollten sie ausgebaut, bekannter gemacht und stärker gefördert werden", sagt Noack.
Weiterbildungsagenturen und Datenstandards schaffen Durchblick
Wer schon eine Weiterbildung plant, denkt über eine zweite nach – wenn ausreichend Informationen da sind. Mehr als ein Drittel dieser Beschäftigten wird von einer weiteren Weiterbildung abgehalten, weil ihnen ein Überblick über Weiterbildungsangebote (35 Prozent) sowie Hinweise darauf fehlen, welche Angebote passend wären (34,1 Prozent). Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten fehlen einem Viertel der Befragten (28,7 Prozent). "Die Bündelung der verschiedenen lokalen Bildungs- und Berufsberatungsangebote in einem ,Haus der Beratung‘ oder einer ,Weiterbildungsagentur‘ würde die Wege deutlich verkürzen", sagt Noack. "Außerdem brauchen wir eine gemeinsame Datenbasis der Weiterbildungsangebote mit Open-Data-Standard, für eine zielgenaue KI-unterstützte Online-Beratung."
Ein Berufsbildungsscheck bringt Weiterbildung für alle voran
Neben Anreizen und Informationen fehlt es vielen Beschäftigten aber auch an Zeit und Geld. Jeder/jedem Vierten mit Weiterbildungsplänen (25,3 Prozent) sind die Kosten für eine weitere Weiterbildung zu hoch, über zu wenig Zeit klagt mehr als jede:r Fünfte (21,4 Prozent). Mittelfristig könnte eine geförderte Bildungs(teil)zeit Abhilfe schaffen. Kurzfristig sollte der Bildungsurlaub bekannter gemacht und bei klarem beruflichem Fokus finanziell gefördert werden. Eine Ergänzung dieses Angebots um einen bundesweiten Berufsbildungsscheck, der sozial gestaffelt die Kosten deckt, könnte die von der Bundesregierung geplante Weiterbildungsoffensive mit Leben füllen.
Die Förderung der Weiterbildung ist aber auch eine Aufgabe der Unternehmen. Eine Weiter-bildungsoffensive darf sich daher nicht allein an Beschäftigte wenden. In Summe sehen knapp zwei Drittel der Beschäftigten (60,8 Prozent) eine oder sogar mehrere Barrieren in der Unternehmenskultur: Besonders häufig wird kritisiert, dass Weiterbildung in den Unternehmen als persönliche Angelegenheit und nicht als Teil der Arbeit angesehen wird. Weitere Kritikpunkte sind die mangelnde Unterstützung durch die Vorgesetzten und das Fehlen einer systematischen Planung der Weiterbildung.
Hier geht's zum Download der Studie.
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3. Dezember 2025: Tagesworkshop "Distance Learning in Europe ..." in Berlin
Auch in diesem Jahr laden der Bundesverband der Fernstudienanbieter, der europäische Verband EADL und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) wieder zum Workshop „DistancE-Learning in Europe – Exchange of Experience and Knowledge Sharing“ im Rahmen der OEB Global Conference nach Berlin ein. Die Veranstaltung wird erstmals als Full-Day Workshop angeboten. Alle Infos...
21. Januar 2026: Online-Workshop - Literatur finden und verstehen mit KI: Praktische Tools für schnellere Recherche und clevere Analyse
Exklusive Veranstaltung für Mitglieder des Verbandes mit Dr. Tamara Rachbauer. Infos und Registrierung...
22. Januar 2026: 21. Bundesweiter Fernstudientag
Unser Aktionstag startet ab dem 1. Dezember in eine neue Runde! Anbieter von Fernunterricht und Fernstudium sind wieder herzlich eingeladen, sich kostenfrei mit eigenen Aktionen und Veranstaltungen am Fernstudientag zu beteiligen.
25. Februar 2026: Online-Workshop - KI-Bilder erstellen und erkennen: Praktische Tools für Präsentationen und lizenzfreie Grafiken
Exklusive Veranstaltung für Mitglieder des Verbandes mit Manfred Rachbauer. Infos und Registrierung...
6. März 2026: Deadline für Best-Practice-Einreichungen für den Studienpreis 2026
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen für das "Studienangebot des Jahres" und die "Fernstudienprojekte des Jahres" auf www.studienpreis.org.
6. Mai 2026: Studienpreisverleihung auf der LEARNTEC in Karlsruhe
Live und vor Fachpublikum ehren wir die Studienpreisgewinner:innen der Kategorien "Studienangebot des Jahres 2026" und "Fernstudienprojekte des Jahres 2026".
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